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Summatio

Ueberstundenrechner

Berechne deinen Ueberstundenlohn inklusive Zuschlag. Finde heraus, wie viel du für geleistete Mehrarbeit verdienst.

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Gesamt brutto

250,00 €

Ueberstundenlohn (inkl. Zuschlag)
25,00 €
Zuschlagbetrag pro Stunde
5,00 €

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Was ist der Ueberstundenrechner?

Der Ueberstundenrechner hilft dir, den Bruttoverdienst für geleistete Mehrarbeit zu berechnen. Gib deinen Stundenlohn, die Anzahl der Ueberstunden und den vereinbarten Zuschlag ein. Der Rechner zeigt dir sofort, wie viel du insgesamt verdienst und wie sich der Zuschlag pro Stunde auswirkt.

Ueberstundenzuschlaege in Deutschland

In Deutschland gibt es keinen gesetzlich festgelegten Ueberstundenzuschlag. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Uebliche Zuschlaege liegen zwischen 25 und 50 Prozent. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten oft höhere Sätze. Manche Arbeitgeber bieten statt Bezahlung einen Freizeitausgleich an.

Steuerliche Behandlung

Ueberstundenvergütungen sind regulaeres steuerpflichtiges Einkommen. Nur bestimmte Zuschlaege für Nachtarbeit (25 Prozent), Sonntagsarbeit (50 Prozent) und Feiertagsarbeit (bis 150 Prozent) können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei gestellt werden. Pruefe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag für die genauen Konditionen.

Häufig gestellte Fragen

Ueberstunden werden mit dem regulaeren Stundenlohn zuzueglich eines prozentualen Zuschlags verguetet. Der Zuschlag variiert je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung und liegt häufig zwischen 25 und 50 Prozent.
Ob Ueberstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, haengt vom Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab. Ohne klare Regelung muessen geleistete Ueberstunden in der Regel verguetet werden.
Der gesetzliche Mindest-Ueberstundenzuschlag ist in Deutschland nicht festgelegt. Tarifverträge sehen häufig 25 Prozent für Werktage und 50 bis 100 Prozent für Sonn- und Feiertage vor.
Ja, Ueberstundenvergütungen sind steuerpflichtiges Einkommen und unterliegen der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Nur bestimmte Zuschlaege für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können steuerfrei sein.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss