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Summatio

Überstundenrechner

Berechne deinen Überstundenlohn inklusive Zuschlag. Finde heraus, wie viel du für geleistete Mehrarbeit verdienst.

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Gesamt brutto

250,00 €

Überstundenlohn (inkl. Zuschlag)
25,00 €
Zuschlagbetrag pro Stunde
5,00 €

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Was ist der Überstundenrechner?

Der Überstundenrechner hilft dir, den Bruttoverdienst für geleistete Mehrarbeit zu berechnen. Gib deinen Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und den vereinbarten Zuschlag ein. Der Rechner zeigt dir sofort, wie viel du insgesamt verdienst und wie sich der Zuschlag pro Stunde auswirkt.

Überstundenzuschläge in Deutschland

In Deutschland gibt es keinen gesetzlich festgelegten Überstundenzuschlag. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Übliche Zuschläge liegen zwischen 25 und 50 Prozent. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten oft höhere Sätze. Manche Arbeitgeber bieten statt Bezahlung einen Freizeitausgleich an.

Steuerliche Behandlung

Überstundenvergütungen sind reguläres steuerpflichtiges Einkommen. Nur bestimmte Zuschläge für Nachtarbeit (25 Prozent), Sonntagsarbeit (50 Prozent) und Feiertagsarbeit (bis 150 Prozent) können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei gestellt werden. Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag für die genauen Konditionen.

Häufig gestellte Fragen

Überstunden werden mit dem regulären Stundenlohn zuzüglich eines prozentualen Zuschlags vergütet. Der Zuschlag variiert je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung und liegt häufig zwischen 25 und 50 Prozent.
Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt vom Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab. Ohne klare Regelung müssen geleistete Überstunden in der Regel vergütet werden.
Der gesetzliche Mindest-Überstundenzuschlag ist in Deutschland nicht festgelegt. Tarifverträge sehen häufig 25 Prozent für Werktage und 50 bis 100 Prozent für Sonn- und Feiertage vor.
Ja, Überstundenvergütungen sind steuerpflichtiges Einkommen und unterliegen der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Nur bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können steuerfrei sein.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss