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Kurzarbeitergeldrechner

Berechne dein Kurzarbeitergeld (KUG) basierend auf Soll- und Ist-Entgelt, Steuerklasse und Kinderstatus.

Nein, keine Kinder

Kurzarbeitergeld

585,00 €

Gesamteinkommen (Netto)

1.885,00 €

Verlust gegenüber Normalgehalt

390,00 €

Entgeltausfall
1.500,00 €
KUG-Satz
60%
Kurzarbeitergeld
585,00 €
Gesamteinkommen
1.885,00 €

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Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern bei vorübergehender Reduzierung der Arbeitszeit einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzt. Es sichert Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und verhindert betriebsbedingte Kündigungen.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Das KUG beträgt 60% der Nettodifferenz zwischen dem Soll-Entgelt (reguläres Gehalt) und dem Ist-Entgelt (reduziertes Gehalt während der Kurzarbeit). Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhöhen sich die Leistungen auf 67%. Die Berechnung basiert auf pauschalierten Nettoentgelten, die von der Steuerklasse abhängen.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Für den Bezug von KUG müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall muss vorliegen, der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein, und der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt haben. Mindestens ein Drittel der Belegschaft muss von einem Entgeltausfall von mehr als 10% betroffen sein.

Dauer und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Die reguläre Bezugsdauer beträgt bis zu 12 Monate. In besonderen Krisenzeiten kann die Bezugsdauer verlängert werden. Der KUG-Satz kann bei längerer Kurzarbeit steigen: Ab dem 4. Monat auf 70% (77% mit Kind) und ab dem 7. Monat auf 80% (87% mit Kind), sofern der Entgeltausfall mindestens 50% beträgt.

Häufig gestellte Fragen

Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend reduziert wird. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettodifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhöhen sich die Leistungen auf 67% der Nettodifferenz.
Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich für bis zu 12 Monate bezogen werden. In Krisenzeiten kann die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
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