Abfindungsrechner 2026
Berechne die Steuer auf deine Abfindung mit und ohne Fünftelregelung. Finde heraus, wie viel Netto von deiner Abfindung übrig bleibt.
Nein
Ohne Fünftelregelung
29.684,00 €
Mit Fünftelregelung
31.575,00 €
Steuerersparnis durch Fünftelregelung
1.891,00 €
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Was ist der Abfindungsrechner?
Der Abfindungsrechner berechnet die Steuerbelastung auf deine Abfindung und zeigt dir den Unterschied zwischen der normalen Versteuerung und der Fünftelregelung. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Da Abfindungen sozialversicherungsfrei sind, fallen nur Steuern an.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für ausserordentliche Einkünfte. Da das deutsche Steuersystem progressiv ist, würde eine hohe Einmalzahlung wie eine Abfindung zu einem überproportional hohen Steuersatz führen. Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt, indem die Steuer so berechnet wird, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufliessen.
So funktioniert die Berechnung
Die Fünftelregelung wird in vier Schritten berechnet: Zürst wird die Steuer auf das reguläre Jahresgehalt ermittelt. Dann wird die Steuer auf das Gehalt plus ein Fünftel der Abfindung berechnet. Die Differenz (Mehrsteuer für ein Fünftel) wird mit fünf multipliziert. Das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung. Durch diese Methode wird die Progression des Steuertarifs abgemildert, was besonders bei hohen Abfindungen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist besonders vorteilhaft, wenn die Abfindung im Verhältnis zum regulären Gehalt hoch ist. Je grösser die Abfindung und je niedriger das Jahresgehalt, desto stärker fällt die Steuerersparnis aus. Bei sehr niedrigen Abfindungen kann der Unterschied marginal sein. Der Rechner zeigt dir genau, ob und wie stark du von der Fünftelregelung profitierst.
Wichtige Hinweise
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung angewendet, nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Alle Berechnungen erfolgen auf Basis der Steuertarife 2026 und dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an einen Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss