Zum Inhalt springen
Summatio

Abfindungsrechner 2026

Berechne die Steuer auf deine Abfindung mit und ohne Fünftelregelung. Finde heraus, wie viel Netto von deiner Abfindung übrig bleibt.

Nein

Ohne Fünftelregelung

29.684,00 €

Einkommensteuer
20.316,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Steuer gesamt
20.316,00 €

Mit Fünftelregelung

31.575,00 €

Einkommensteuer
18.425,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Steuer gesamt
18.425,00 €

Steuerersparnis durch Fünftelregelung

1.891,00 €

Du sparst 1.891,00 € Steuern durch die Anwendung der Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Steuer auf Gehalt
10.548,00 €
Steuer auf Gehalt + 1/5 Abfindung
14.233,00 €
Mehrsteuer für 1/5
3.685,00 €
× 5 = Steuer auf Abfindung
18.425,00 €

Was ist der Abfindungsrechner?

Der Abfindungsrechner berechnet die Steuerbelastung auf deine Abfindung und zeigt dir den Unterschied zwischen der normalen Versteuerung und der Fünftelregelung. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Da Abfindungen sozialversicherungsfrei sind, fallen nur Steuern an.

Die Fünftelregelung nach § 34 EStG

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für ausserordentliche Einkünfte. Da das deutsche Steuersystem progressiv ist, würde eine hohe Einmalzahlung wie eine Abfindung zu einem überproportional hohen Steuersatz führen. Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt, indem die Steuer so berechnet wird, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufliessen.

So funktioniert die Berechnung

Die Fünftelregelung wird in vier Schritten berechnet: Zürst wird die Steuer auf das reguläre Jahresgehalt ermittelt. Dann wird die Steuer auf das Gehalt plus ein Fünftel der Abfindung berechnet. Die Differenz (Mehrsteuer für ein Fünftel) wird mit fünf multipliziert. Das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung. Durch diese Methode wird die Progression des Steuertarifs abgemildert, was besonders bei hohen Abfindungen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist besonders vorteilhaft, wenn die Abfindung im Verhältnis zum regulären Gehalt hoch ist. Je grösser die Abfindung und je niedriger das Jahresgehalt, desto stärker fällt die Steuerersparnis aus. Bei sehr niedrigen Abfindungen kann der Unterschied marginal sein. Der Rechner zeigt dir genau, ob und wie stark du von der Fünftelregelung profitierst.

Wichtige Hinweise

Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung angewendet, nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Alle Berechnungen erfolgen auf Basis der Steuertarife 2026 und dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, sie wird aber häufig in Aufhebungsverträgen oder bei betriebsbedingten Kündigungen vereinbart.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist eine steuerliche Vergünstigung für ausserordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufliessen. Das kann die Steuerlast deutlich senken, da der progressive Steuertarif weniger stark zuschlägt.
Nein. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, da sie kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an.
Als Faustregel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Jahresgehalt von 60.000 Euro und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit wäre das eine Abfindung von 25.000 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt aber von der Verhandlung ab.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen, sofern sie für den Arbeitnehmer günstiger ist. Seit 2025 wird die endgültige Anwendung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss