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Summatio

Buergergeldrechner 2026

Berechne deinen Anspruch auf Buergergeld inklusive Regelbedarf und Kosten der Unterkunft für deine Bedarfsgemeinschaft.

Ja, alleinstehend

Nein

Gesamtanspruch

1.163,00 €

Regelbedarf

563,00 €

Kosten der Unterkunft

600,00 €

Regelsatz Alleinstehend
563,00 €
Kosten der Unterkunft
600,00 €
Gesamtanspruch
1.163,00 €

Was ist Buergergeld?

Buergergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfaehige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es wurde zum 1. Januar 2023 eingefuehrt und ersetzt das fruehere Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Das Buergergeld sichert das Existenzminimum und umfasst den Regelbedarf sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Regelbedarf und Bedarfsgemeinschaft

Der Regelbedarf deckt den taeglichen Lebensunterhalt ab, darunter Ernaehrung, Kleidung, Koerperpflege und Teilhabe am sozialen Leben. Die Höhe richtet sich nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Alleinstehende erhalten den vollen Regelsatz, waehrend Partner je einen reduzierten Satz bekommen. Fuer Kinder gelten altersabhaengige Regelsaetze.

Kosten der Unterkunft

Neben dem Regelbedarf werden die tatsaechlichen Kosten der Unterkunft und Heizung uebernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit wird von der zuständigen Kommune anhand oertlicher Richtwerte beurteilt. Im ersten Jahr des Buergergeldbezugs (Karenzzeit) werden die tatsaechlichen Unterkunftskosten vollstaendig uebernommen.

Vermögensfreibetraege und Einkommen

Beim Buergergeld gelten Vermögensfreibetraege: In der Karenzzeit werden bis zu 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person nicht angerechnet. Erwerbseinkommen wird teilweise angerechnet, wobei Freibeträge gelten, um Arbeitsanreize zu erhalten. Dieser Rechner berechnet den Grundanspruch ohne Einkommensanrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Buergergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfaehige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgeloest und sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Anspruch haben erwerbsfaehige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Personen in der Bedarfsgemeinschaft können Leistungen erhalten.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 Euro. Für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Sätze zwischen 357 und 471 Euro.
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