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Summatio

Wohngeldrechner

Berechne deinen Wohngeldanspruch basierend auf Haushaltgrösse, Einkommen, Miete und Mietenstufe deiner Gemeinde.

Ergebnis

Kein Anspruch

Berechnetes Wohngeld

0,00 €

Max. anrechenbare Miete

530,00 €

Tatsächliche Miete
700,00 €
Max. anrechenbare Miete
530,00 €
Einkommen
1.800,00 €
Wohngeld
0,00 €

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der Haushalten mit geringem Einkommen hilft, ihre Miete oder Belastung als Eigentümer zu tragen. Es wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Seit der Wohngeldreform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld.

Wie wird Wohngeld berechnet?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen des Haushalts und der Miete bzw. Belastung. Die Miete wird nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von der Mietenstufe der Gemeinde und der Haushaltsgrösse abhängt.

Was ist die Mietenstufe?

Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet. Die Mietenstufe spiegelt das örtliche Mietniveau wider: Stufe 1 steht für günstige Gemeinden, Stufe 7 für teure Städte wie München oder Frankfurt. Die Mietenstufe bestimmt den Höchstbetrag der anerkannten Miete für die Wohngeldberechnung.

Wohngeld beantragen

Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldbbehörde beantragt, in der Regel beim Rathaus oder der Kreisverwaltung. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Dieser Rechner gibt eine Orientierung über die voraussichtliche Höhe. Für den genauen Anspruch ist der offizielle Antrag massgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer) gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Mietenstufe richtet sich nach dem Mietniveau der Gemeinde, in der du wohnst. Stufe 1 gilt für Gemeinden mit günstigem Mietniveau, Stufe 7 für Gemeinden mit sehr hohem Mietniveau. Die Mietenstufe beeinflusst die Höchstbeträge für anerkannte Mieten.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld beziehen. Das Einkommen muss ausreichen, um den Lebensunterhalt grundsätzlich zu bestreiten, aber nicht hoch genug sein, um die Wohnkosten vollständig zu tragen.
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