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Summatio

Bürgergeldrechner 2026

Berechne deinen Anspruch auf Bürgergeld inklusive Regelbedarf und Kosten der Unterkunft für deine Bedarfsgemeinschaft.

Ja, alleinstehend

Nein

Gesamtanspruch

1.163,00 €

Regelbedarf

563,00 €

Kosten der Unterkunft

600,00 €

Regelsatz Alleinstehend
563,00 €
Kosten der Unterkunft
600,00 €
Gesamtanspruch
1.163,00 €

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und umfasst den Regelbedarf sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Regelbedarf und Bedarfsgemeinschaft

Der Regelbedarf deckt den täglichen Lebensunterhalt ab, darunter Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Teilhabe am sozialen Leben. Die Höhe richtet sich nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Alleinstehende erhalten den vollen Regelsatz, während Partner je einen reduzierten Satz bekommen. Für Kinder gelten altersabhängige Regelsätze.

Kosten der Unterkunft

Neben dem Regelbedarf werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit wird von der zuständigen Kommune anhand örtlicher Richtwerte beurteilt. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Unterkunftskosten vollständig übernommen.

Vermögensfreibeträge und Einkommen

Beim Bürgergeld gelten Vermögensfreibeträge: In der Karenzzeit werden bis zu 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person nicht angerechnet. Erwerbseinkommen wird teilweise angerechnet, wobei Freibeträge gelten, um Arbeitsanreize zu erhalten. Dieser Rechner berechnet den Grundanspruch ohne Einkommensanrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Personen in der Bedarfsgemeinschaft können Leistungen erhalten.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 Euro. Für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Sätze zwischen 357 und 471 Euro.
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