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Summatio

Erbschaftsteuer-Rechner

Berechne die Erbschaftsteuer in Deutschland. Mit Freibeträgen, Steuerklassen und Schenkungstipps.

Steuerbetrag

11.000,00 €

Freibetrag

400.000,00 €

Steuersatz

11 %

Nettobetrag

489.000,00 €

Erbebetrag
500.000,00 €
Freibetrag
-400.000,00 €
Steuerpflichtiger Betrag
100.000,00 €
Steuerklasse
1
Steuersatz
11 %
Steuerbetrag
-11.000,00 €
Nettobetrag
489.000,00 €
Durch gestaffelte Schenkung koenntest du bis zu 11.000,00 € Steuern sparen.

Was ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Vermaechtnis. In Deutschland wird sie durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Die Höhe der Steuer haengt vom Wert des geerbten Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der daraus resultierenden Steuerklasse ab. Es gibt drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen, die von 7 Prozent bis zu 50 Prozent reichen können.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Jeder Erbe hat einen persoenlichen Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad abhaengt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro. Eltern erhalten im Erbfall einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für alle übrigen Personen, darunter Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen, gilt ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Nur der Betrag, der den Freibetrag uebersteigt, wird besteuert.

Schenkung als Alternative

Eine häufig genutzte Strategie zur Reduzierung der Erbschaftsteuer ist die Schenkung zu Lebzeiten. Der entscheidende Vorteil: Die persoenlichen Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. So können Eltern ihren Kindern im Laufe ihres Lebens erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen. Wenn etwa ein Elternteil seinem Kind alle 10 Jahre den Freibetrag von 400.000 Euro ausschoepft, können ueber 30 Jahre 1,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden. Wichtig ist dabei, die 10-Jahres-Frist genau einzuhalten und die Schenkungen ordnungsgemäß beim Finanzamt anzuzeigen.

Steuerklassen und Steuersätze

Die Erbschaftsteuer kennt drei Steuerklassen. Steuerklasse I umfasst nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder und Enkel und hat die niedrigsten Steuersätze von 7 bis 30 Prozent. Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten und Neffen mit Sätzen von 15 bis 43 Prozent. Steuerklasse III betrifft alle übrigen Personen mit Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent. Innerhalb jeder Klasse steigt der Steuersatz mit dem steuerpflichtigen Betrag stufenweise an. Der effektive Steuersatz kann daher je nach Erbhöhe und Verwandtschaft sehr unterschiedlich ausfallen.

Häufig gestellte Fragen

Die Freibeträge haengen vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro und Eltern im Erbfall 100.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und sonstige Personen haben jeweils 20.000 Euro Freibetrag.
Es gibt drei Steuerklassen. Steuerklasse I umfasst Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern (im Erbfall). Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Steuerklasse III betrifft alle übrigen Personen. Die Steuersätze steigen mit der Steuerklasse deutlich an.
Erbschaftsteuer faellt beim Tod des Erblassers an, Schenkungsteuer bei Uebertragungen zu Lebzeiten. Beide verwenden dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der grosse Vorteil der Schenkung: Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre, sodass durch gestaffelte Schenkungen mehr steuerfrei übertragen werden kann.
Ja, durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten kannst du die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen. Wenn du zum Beispiel deinem Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro schenkst, kann über 30 Jahre ein Vermögen von 1,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden.
Erbschaftsteuer wird faellig, wenn der Wert der Erbschaft den persoenlichen Freibetrag uebersteigt. Die Steuer muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. In der Regel setzt das Finanzamt die Steuer nach Einreichung der Erbschaftsteuererklärung fest. Die Zahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids faellig.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss