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Summatio

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Berechne die Grunderwerbsteuer für dein Bundesland und vergleiche die Steuersätze aller 16 Bundeslaender auf einen Blick.

Grunderwerbsteuer

22.750,00 €

Steuersatz

6.5%

Bayern (3.5000000000000004%)
12.250,00 €
Baden-Wuerttemberg (5%)
17.500,00 €
Niedersachsen (5%)
17.500,00 €
Rheinland-Pfalz (5%)
17.500,00 €
Sachsen-Anhalt (5%)
17.500,00 €
Hamburg (5.5%)
19.250,00 €
Sachsen (5.5%)
19.250,00 €
Berlin (6%)
21.000,00 €
Bremen (6%)
21.000,00 €
Hessen (6%)
21.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern (6%)
21.000,00 €
Brandenburg (6.5%)
22.750,00 €
Nordrhein-Westfalen (6.5%)
22.750,00 €
Saarland (6.5%)
22.750,00 €
Schleswig-Holstein (6.5%)
22.750,00 €
Thueringen (6.5%)
22.750,00 €

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfaellt. Sie gehoert zu den Kaufnebenkosten und ist in der Regel der groesste Einzelposten neben dem eigentlichen Kaufpreis. Die Steuer wird vom Käufer getragen und direkt an das Finanzamt gezahlt. Erst nach Begleichung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentuemers im Grundbuch ist.

Steuersätze nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer ist eine Laendersteuer, deren Höhe von den einzelnen Bundeslaendern festgelegt wird. Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Satz in ganz Deutschland. Am anderen Ende des Spektrums stehen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thueringen mit jeweils 6,5%. Die übrigen Bundeslaender liegen mit Sätzen zwischen 5% und 6% dazwischen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergibt sich somit eine Spanne von 17.500 Euro in Bayern bis 32.500 Euro in den teureren Bundeslaendern.

Bemessungsgrundlage und Berechnung

Die Grunderwerbsteuer wird auf die Gegenleistung erhoben, die der Käufer für den Erwerb des Grundstücks aufbringt. In der Regel ist das der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Bewegliches Zubehoer wie eine Einbaukueche, Markisen oder Gartengeraete kann jedoch im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und reduziert so die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Betraege bis zu 10-15% des Kaufpreises für Inventar, sofern die Aufstellung plausibel ist.

Befreiungen und Ausnahmen

In bestimmten Faellen faellt keine Grunderwerbsteuer an. Grundstücksuebertragungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern sind steuerfrei, ebenso wie Erwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern und Kinder). Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Darüber hinaus gibt es eine Freigrenze von 2.500 Euro für den Kaufpreis, unterhalb derer keine Steuer anfaellt.

Häufig gestellte Fragen

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland anfaellt. Sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben und muss vom Käufer an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (z.B. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Saarland, Thueringen). Jedes Bundesland legt seinen eigenen Steuersatz fest. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro bedeutet das eine Steuer zwischen 14.000 Euro (Bayern) und 26.000 Euro (Brandenburg).
Es gibt einige legale Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Bewegliches Inventar wie Einbaukueche oder Markisen kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Kaufpreis abgezogen werden. Bei Ehepartnern und Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) faellt keine Grunderwerbsteuer an. Auch Share Deals bei gewerblichen Immobilien können die Steuer reduzieren.
Die Grunderwerbsteuer wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags faellig. Das Finanzamt verschickt in der Regel innerhalb von 2-6 Wochen einen Steuerbescheid. Ab Zugang des Bescheids hast du einen Monat Zeit für die Zahlung. Erst nach Zahlung erhältst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zaehlt sie jedoch zu den Anschaffungsnebenkosten und kann über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung beträgt in der Regel 2% pro Jahr für Wohngebäude, die nach 1924 erbaut wurden.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss