Grunderwerbsteuer-Rechner 2026
Berechne die Grunderwerbsteuer für dein Bundesland und vergleiche die Steuersätze aller 16 Bundeslaender auf einen Blick.
Grunderwerbsteuer
22.750,00 €
Steuersatz
6.5%
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfaellt. Sie gehoert zu den Kaufnebenkosten und ist in der Regel der groesste Einzelposten neben dem eigentlichen Kaufpreis. Die Steuer wird vom Käufer getragen und direkt an das Finanzamt gezahlt. Erst nach Begleichung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentuemers im Grundbuch ist.
Steuersätze nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer ist eine Laendersteuer, deren Höhe von den einzelnen Bundeslaendern festgelegt wird. Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Satz in ganz Deutschland. Am anderen Ende des Spektrums stehen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thueringen mit jeweils 6,5%. Die übrigen Bundeslaender liegen mit Sätzen zwischen 5% und 6% dazwischen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergibt sich somit eine Spanne von 17.500 Euro in Bayern bis 32.500 Euro in den teureren Bundeslaendern.
Bemessungsgrundlage und Berechnung
Die Grunderwerbsteuer wird auf die Gegenleistung erhoben, die der Käufer für den Erwerb des Grundstücks aufbringt. In der Regel ist das der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Bewegliches Zubehoer wie eine Einbaukueche, Markisen oder Gartengeraete kann jedoch im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und reduziert so die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Betraege bis zu 10-15% des Kaufpreises für Inventar, sofern die Aufstellung plausibel ist.
Befreiungen und Ausnahmen
In bestimmten Faellen faellt keine Grunderwerbsteuer an. Grundstücksuebertragungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern sind steuerfrei, ebenso wie Erwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern und Kinder). Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Darüber hinaus gibt es eine Freigrenze von 2.500 Euro für den Kaufpreis, unterhalb derer keine Steuer anfaellt.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss