Abgeltungsteuerrechner
Berechne die Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit Beruecksichtigung des Sparerpauschbetrags und detaillierter Steueraufschluesselung.
Gesamtsteuer
1.055,00 €
Netto-Ertrag
3.945,00 €
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Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 in Deutschland eingefuehrt und besteuert private Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent. Dazu zaehlen Zinsen aus Spareinlagen, Dividenden aus Aktien und ETFs sowie realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Die Steuer wird direkt von der depotfuehrenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgefuehrt, sodass in den meisten Faellen keine zusaetzliche Angabe in der Steuererklärung erforderlich ist.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren). Nur Kapitalerträge oberhalb dieser Grenze werden besteuert. Damit die Bank den Freibetrag beruecksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Dieser kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden, darf in der Summe aber den Pauschbetrag nicht ueberschreiten.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auf die Abgeltungsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Anders als beim Arbeitseinkommen gilt hier keine Freigrenze. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusaetzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Im Gegenzug mindert die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer geringfuegig. Insgesamt liegt die Steuerbelastung damit zwischen 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer) und rund 28 Prozent (mit Kirchensteuer).
Optimierungsmöglichkeiten
Die wichtigste Stellschraube ist der Freistellungsauftrag. Wer diesen nicht erteilt, zahlt ab dem ersten Euro Steuern und muss sich den Freibetrag über die Steuererklärung zurückholen. Verluste aus Wertpapiergeschaeften können mit Gewinnen verrechnet werden, was die Steuerlast senkt. Bei einem persoenlichen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent lohnt sich die Guenstigerprüfung über die Steuererklärung.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss