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Summatio

Kleinunternehmer-Rechner

Berechne, ob du die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung einhaltst. Mit Prognose für das laufende Jahr und Warnung bei Ueberschreitung.

Verbleibend bis zur Grenze

13.000,00 €

Voraussichtlicher Jahresumsatz

21.600,00 €

Grenze: 25.000,00 €
48%
Umsatz aktuell
12.000,00 €
Prognose Jahresumsatz
21.600,00 €

Kleinunternehmerregelung in Deutschland

Die Kleinunternehmerregelung ist eine wichtige Vereinfachung fuer Selbststaendige und Gruender mit geringem Umsatz. Wer die gesetzlich festgelegte Umsatzgrenze nicht ueberschreitet, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 EUR Jahresumsatz. Der Vorteil liegt in deutlich weniger Verwaltungsaufwand, da weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch eine Umsatzsteuererklärung erforderlich sind.

So funktioniert der Rechner

Trage deinen bisherigen Umsatz im laufenden Jahr und deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen ein. Der Rechner zeigt dir, wie viel Umsatz du bis zur Grenze noch erzielen darfst und prognostiziert deinen voraussichtlichen Jahresumsatz. Bei Ueberschreitung der Grenze erscheint eine Warnung. So behaltst du den Überblick und kannst rechtzeitig reagieren.

Vorjahresumsatz beachten

Für die Kleinunternehmerregelung zaehlt nicht nur der aktuelle Jahresumsatz. Auch der Umsatz des Vorjahres muss unter der Grenze liegen. Hat der Umsatz im Vorjahr die Grenze ueberschritten, entfaellt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr automatisch. Deshalb ist es wichtig, beide Werte im Blick zu behalten.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Unternehmer mit hohen Betriebsausgaben profitieren häufig davon, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Durch die Regelbesteuerung können sie die gezahlte Vorsteuer auf Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückerhalten. Gerade bei groesseren Investitionen zu Beginn der Selbststaendigkeit kann der Vorsteuerabzug die Mehrarbeit für die Umsatzsteuer aufwiegen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 EUR Jahresumsatz. Kleinunternehmer muessen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und fuehren keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Wird die Umsatzgrenze ueberschritten, entfaellt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr. Der Unternehmer muss dann Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abfuehren. Im Gegenzug kann er Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Zur Umsatzgrenze zaehlen alle steuerpflichtigen Umsaetze des Unternehmens, also alle Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Steuerfreie Umsaetze wie zum Beispiel Versicherungsleistungen oder bestimmte aerztliche Leistungen werden nicht mitgezaehlt.
Ja, der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist moeglich und kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbetraege anfallen, zum Beispiel bei groesseren Investitionen. Der Verzicht bindet den Unternehmer jedoch für mindestens fuenf Jahre. Danach kann er wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss