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Summatio

Kleinunternehmer-Rechner

Berechne, ob du die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung einhaltst. Mit Prognose für das laufende Jahr und Warnung bei Überschreitung.

Verbleibend bis zur Grenze

13.000,00 €

Voraussichtlicher Jahresumsatz

21.600,00 €

Grenze: 25.000,00 €
48%
Umsatz aktuell
12.000,00 €
Prognose Jahresumsatz
21.600,00 €

Kleinunternehmerregelung in Deutschland

Die Kleinunternehmerregelung ist eine wichtige Vereinfachung für Selbstständige und Gründer mit geringem Umsatz. Wer die gesetzlich festgelegte Umsatzgrenze nicht überschreitet, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 EUR Jahresumsatz. Der Vorteil liegt in deutlich weniger Verwaltungsaufwand, da weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch eine Umsatzsteuererklärung erforderlich sind.

So funktioniert der Rechner

Trage deinen bisherigen Umsatz im laufenden Jahr und deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen ein. Der Rechner zeigt dir, wie viel Umsatz du bis zur Grenze noch erzielen darfst und prognostiziert deinen voraussichtlichen Jahresumsatz. Bei Überschreitung der Grenze erscheint eine Warnung. So behaltst du den Überblick und kannst rechtzeitig reagieren.

Vorjahresumsatz beachten

Für die Kleinunternehmerregelung zählt nicht nur der aktuelle Jahresumsatz. Auch der Umsatz des Vorjahres muss unter der Grenze liegen. Hat der Umsatz im Vorjahr die Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr automatisch. Deshalb ist es wichtig, beide Werte im Blick zu behalten.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Unternehmer mit hohen Betriebsausgaben profitieren häufig davon, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Durch die Regelbesteuerung können sie die gezahlte Vorsteuer auf Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückerhalten. Gerade bei grösseren Investitionen zu Beginn der Selbstständigkeit kann der Vorsteuerabzug die Mehrarbeit für die Umsatzsteuer aufwiegen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 EUR Jahresumsatz. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Wird die Umsatzgrenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr. Der Unternehmer muss dann Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Zur Umsatzgrenze zählen alle steuerpflichtigen Umsätze des Unternehmens, also alle Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Steuerfreie Umsätze wie zum Beispiel Versicherungsleistungen oder bestimmte ärztliche Leistungen werden nicht mitgezählt.
Ja, der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist möglich und kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen, zum Beispiel bei grösseren Investitionen. Der Verzicht bindet den Unternehmer jedoch für mindestens fünf Jahre. Danach kann er wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss