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Summatio

Wohnflächenrechner

Berechne die anrechenbare Wohnfläche deiner Wohnung nach Wohnflächenverordnung. Mit Anrechnungsfaktoren für Balkone, Terrassen und Dachschraegen.

Anrechenbare Wohnfläche

48.75 m²

Gesamtflaeche

51 m²

Wohnzimmer
20 m²
Schlafzimmer
14 m²
Kueche
7.5 m²
Bad
5 m²
Balkon
2.25 m²
= Anrechenbar gesamt
48.75 m²

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Was ist die Wohnflächenverordnung?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie legt fest, welche Raeume und Flaechenanteile zur Wohnfläche zaehlen. Die korrekte Berechnung ist entscheidend für Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und die Einhaltung der Mietpreisbremse. Vermieter und Mieter sollten die Wohnfläche regelmaessig pruefen.

Anrechnungsfaktoren verstehen

Nicht alle Flaechen zaehlen vollstaendig zur Wohnfläche. Raeume mit Dachschraegen werden je nach lichter Höhe anteilig beruecksichtigt: Bereiche unter einem Meter Höhe zaehlen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Haelfte. Balkone und Terrassen werden standardmaessig zu 25 Prozent angerechnet, bei besonderer Qualitaet bis zu 50 Prozent. Unbeheizte Wintergaerten fliessen mit 50 Prozent ein.

Wohnfläche und Mietrecht

Die Wohnfläche bildet die Grundlage für die Mietberechnung. Weicht die tatsaechliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Flaeche ab, kann der Mieter die Miete anteilig mindern. Auch für die Umlage von Nebenkosten ist die Wohnfläche häufig der Verteilungsschluessel. Bei der Mietpreisbremse wird die Miete pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet.

Tipps zur korrekten Messung

Messen Sie jeden Raum an den Innenwaenden in Bodenhöhe. Nischen und Erker ab 13 Zentimeter Tiefe zaehlen zur Wohnfläche. Tueroeffnungen und Fensterbaenke werden nicht beruecksichtigt. Bei Dachschraegen empfiehlt sich eine Messung in verschiedenen Höhen. Im Zweifelsfall kann ein Sachverstaendiger die Wohnfläche nach WoFlV verbindlich ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Zur Wohnfläche zaehlen alle Raeume innerhalb der Wohnung, die zum Wohnen geeignet sind. Dazu gehoeren Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Kueche, Bad, Flur und Abstellraeume. Balkone, Terrassen und Loggien werden je nach Verordnung anteilig beruecksichtigt. Keller, Dachboeden und Garagen zaehlen in der Regel nicht zur Wohnfläche.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Balkone, Loggien, Dachgaerten und Terrassen in der Regel zu 25 Prozent angerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausführung oder guenstiger Lage kann die Anrechnung auf bis zu 50 Prozent erhoeht werden. Wintergaerten werden zu 50 Prozent angerechnet, wenn sie nicht beheizt sind.
Die Grundflaeche ist die gesamte Bodenflaeche innerhalb der Aussenwaende. Die Wohnfläche ist kleiner, da Wandflaechen, Schornsteine, Pfeiler und Raeume unter Schraegen mit geringer Höhe abgezogen werden. Raeume mit einer Höhe unter einem Meter zaehlen gar nicht, solche zwischen einem und zwei Metern nur zur Haelfte.
Die Wohnfläche ist Grundlage für Mietberechnung, Nebenkostenabrechnung und Mietpreisbremse. Eine falsch angegebene Wohnfläche kann zu Mietminderung oder Nachzahlungen fuehren. Bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent kann der Mieter die Miete anteilig kuerzen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss