Wohnflächenrechner
Berechne die anrechenbare Wohnfläche deiner Wohnung nach Wohnflächenverordnung. Mit Anrechnungsfaktoren für Balkone, Terrassen und Dachschraegen.
Anrechenbare Wohnfläche
48.75 m²
Gesamtflaeche
51 m²
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Was ist die Wohnflächenverordnung?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie legt fest, welche Raeume und Flaechenanteile zur Wohnfläche zaehlen. Die korrekte Berechnung ist entscheidend für Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und die Einhaltung der Mietpreisbremse. Vermieter und Mieter sollten die Wohnfläche regelmaessig pruefen.
Anrechnungsfaktoren verstehen
Nicht alle Flaechen zaehlen vollstaendig zur Wohnfläche. Raeume mit Dachschraegen werden je nach lichter Höhe anteilig beruecksichtigt: Bereiche unter einem Meter Höhe zaehlen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Haelfte. Balkone und Terrassen werden standardmaessig zu 25 Prozent angerechnet, bei besonderer Qualitaet bis zu 50 Prozent. Unbeheizte Wintergaerten fliessen mit 50 Prozent ein.
Wohnfläche und Mietrecht
Die Wohnfläche bildet die Grundlage für die Mietberechnung. Weicht die tatsaechliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Flaeche ab, kann der Mieter die Miete anteilig mindern. Auch für die Umlage von Nebenkosten ist die Wohnfläche häufig der Verteilungsschluessel. Bei der Mietpreisbremse wird die Miete pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet.
Tipps zur korrekten Messung
Messen Sie jeden Raum an den Innenwaenden in Bodenhöhe. Nischen und Erker ab 13 Zentimeter Tiefe zaehlen zur Wohnfläche. Tueroeffnungen und Fensterbaenke werden nicht beruecksichtigt. Bei Dachschraegen empfiehlt sich eine Messung in verschiedenen Höhen. Im Zweifelsfall kann ein Sachverstaendiger die Wohnfläche nach WoFlV verbindlich ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss