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Wohnflächenrechner

Berechne die anrechenbare Wohnfläche deiner Wohnung nach Wohnflächenverordnung. Mit Anrechnungsfaktoren für Balkone, Terrassen und Dachschrägen.

Anrechenbare Wohnfläche

48.75 m²

Gesamtflaeche

51 m²

Wohnzimmer
20 m²
Schlafzimmer
14 m²
Kueche
7.5 m²
Bad
5 m²
Balkon
2.25 m²
= Anrechenbar gesamt
48.75 m²

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Was ist die Wohnflächenverordnung?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie legt fest, welche Räume und Flächenanteile zur Wohnfläche zählen. Die korrekte Berechnung ist entscheidend für Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und die Einhaltung der Mietpreisbremse. Vermieter und Mieter sollten die Wohnfläche regelmässig prüfen.

Anrechnungsfaktoren verstehen

Nicht alle Flächen zählen vollständig zur Wohnfläche. Räume mit Dachschrägen werden je nach lichter Höhe anteilig berücksichtigt: Bereiche unter einem Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Balkone und Terrassen werden standardmässig zu 25 Prozent angerechnet, bei besonderer Qualität bis zu 50 Prozent. Unbeheizte Wintergärten fliessen mit 50 Prozent ein.

Wohnfläche und Mietrecht

Die Wohnfläche bildet die Grundlage für die Mietberechnung. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann der Mieter die Miete anteilig mindern. Auch für die Umlage von Nebenkosten ist die Wohnfläche häufig der Verteilungsschlüssel. Bei der Mietpreisbremse wird die Miete pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet.

Tipps zur korrekten Messung

Messen Sie jeden Raum an den Innenwänden in Bodenhöhe. Nischen und Erker ab 13 Zentimeter Tiefe zählen zur Wohnfläche. Türöffnungen und Fensterbänke werden nicht berücksichtigt. Bei Dachschrägen empfiehlt sich eine Messung in verschiedenen Höhen. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger die Wohnfläche nach WoFlV verbindlich ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Zur Wohnfläche zählen alle Räume innerhalb der Wohnung, die zum Wohnen geeignet sind. Dazu gehören Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Bad, Flur und Abstellräume. Balkone, Terrassen und Loggien werden je nach Verordnung anteilig berücksichtigt. Keller, Dachböden und Garagen zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 Prozent angerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausführung oder günstiger Lage kann die Anrechnung auf bis zu 50 Prozent erhöht werden. Wintergärten werden zu 50 Prozent angerechnet, wenn sie nicht beheizt sind.
Die Grundfläche ist die gesamte Bodenfläche innerhalb der Aussenwände. Die Wohnfläche ist kleiner, da Wandflächen, Schornsteine, Pfeiler und Räume unter Schrägen mit geringer Höhe abgezogen werden. Räume mit einer Höhe unter einem Meter zählen gar nicht, solche zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte.
Die Wohnfläche ist Grundlage für Mietberechnung, Nebenkostenabrechnung und Mietpreisbremse. Eine falsch angegebene Wohnfläche kann zu Mietminderung oder Nachzahlungen führen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent kann der Mieter die Miete anteilig kürzen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss