Wohnflächenrechner
Berechne die anrechenbare Wohnfläche deiner Wohnung nach Wohnflächenverordnung. Mit Anrechnungsfaktoren für Balkone, Terrassen und Dachschrägen.
Anrechenbare Wohnfläche
48.75 m²
Gesamtflaeche
51 m²
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Was ist die Wohnflächenverordnung?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie legt fest, welche Räume und Flächenanteile zur Wohnfläche zählen. Die korrekte Berechnung ist entscheidend für Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und die Einhaltung der Mietpreisbremse. Vermieter und Mieter sollten die Wohnfläche regelmässig prüfen.
Anrechnungsfaktoren verstehen
Nicht alle Flächen zählen vollständig zur Wohnfläche. Räume mit Dachschrägen werden je nach lichter Höhe anteilig berücksichtigt: Bereiche unter einem Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Balkone und Terrassen werden standardmässig zu 25 Prozent angerechnet, bei besonderer Qualität bis zu 50 Prozent. Unbeheizte Wintergärten fliessen mit 50 Prozent ein.
Wohnfläche und Mietrecht
Die Wohnfläche bildet die Grundlage für die Mietberechnung. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann der Mieter die Miete anteilig mindern. Auch für die Umlage von Nebenkosten ist die Wohnfläche häufig der Verteilungsschlüssel. Bei der Mietpreisbremse wird die Miete pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet.
Tipps zur korrekten Messung
Messen Sie jeden Raum an den Innenwänden in Bodenhöhe. Nischen und Erker ab 13 Zentimeter Tiefe zählen zur Wohnfläche. Türöffnungen und Fensterbänke werden nicht berücksichtigt. Bei Dachschrägen empfiehlt sich eine Messung in verschiedenen Höhen. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger die Wohnfläche nach WoFlV verbindlich ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss