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Summatio

Mietpreisbremse-Rechner

Pruefe, ob deine Miete die Mietpreisbremse einhaltst. Berechne die maximal zulässige Miete anhand der ortsueblichen Vergleichsmiete.

EUR/m\u00B2
m\u00B2

Ja, angespannter Wohnungsmarkt

Maximal zulässige Miete

924,00 €

Miete ueberschreitet die Mietpreisbremse um 26,00 €

Vergleichsmiete gesamt
840,00 €
Zuschlag (10%)
84,00 €
Maximal zulässig
924,00 €
Aktuelle Miete
950,00 €

Mietpreisbremse in Deutschland

Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument des deutschen Mietrechts zum Schutz vor ueberhoeht hohen Mieten bei Neuvermietungen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag hoechstens 10 Prozent über der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. So soll sichergestellt werden, dass Wohnen in beliebten Staedten und Regionen bezahlbar bleibt.

So funktioniert der Rechner

Gib die ortsuebliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter, die Wohnfläche und deine aktuelle Miete ein. Der Rechner ermittelt die maximal zulässige Miete und zeigt an, ob deine Miete die Grenze einhaltst oder ueberschreitet. Bei einer Ueberschreitung wird der zu viel gezahlte Betrag angezeigt, den du grundsaetzlich zurückfordern kannst.

Ortsuebliche Vergleichsmiete ermitteln

Die ortsuebliche Vergleichsmiete findest du im Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Staedte bieten einen qualifizierten Mietspiegel online an. Alternativ kannst du Auskunft beim Mieterverein oder der Stadtverwaltung einholen. Bei der Bestimmung werden Lage, Groesse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung beruecksichtigt.

Rechte bei zu hoher Miete

Stellt sich heraus, dass die Miete die Mietpreisbremse ueberschreitet, hat der Mieter das Recht, den Vermieter schriftlich zu ruegen. Ab dem Zugang der qualifizierten Ruege kann der ueberzahlte Betrag zurückgefordert werden. Es ist ratsam, sich zuvor rechtlich beraten zu lassen, um die Ruege korrekt zu formulieren und die eigenen Ansprueche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Miete darf hoechstens 10 Prozent über der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung wurde eingefuehrt, um den starken Anstieg der Mieten in Grossstaedten und beliebten Regionen einzudaemmen.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung als angespannte Wohnungsmaerkte ausgewiesen wurden. Typischerweise betrifft dies Grossstaedte wie Berlin, Muenchen, Hamburg und Frankfurt sowie beliebte Universitaetsstaedte. Die genauen Gebiete variieren je nach Bundesland.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Ebenso ausgenommen sind Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Auch wenn der Vormieter bereits eine Miete über der Grenze gezahlt hat, darf diese Miete beibehalten werden.
Wenn die Miete die Grenze der Mietpreisbremse ueberschreitet, kann der Mieter den Vermieter schriftlich ruegen. Ab dem Zeitpunkt der Ruege kann der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich, eine qualifizierte Ruege mit Verweis auf die ortsuebliche Vergleichsmiete zu versenden und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss