Mieterhöhungsrechner
Berechne die maximal zulässige Mieterhöhung nach dem deutschen Mietrecht. Mit Kappungsgrenze, Vergleichsmiete und Mietpreisbremse.
Nein
Maximal zulässige Miete
840,00 €
Erhöhung um 40,00 € möglich.
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Mieterhöhung im deutschen Mietrecht
Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen durch klare gesetzliche Regelungen. Eine Mieterhöhung ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig und unterliegt der sogenannten Kappungsgrenze. Diese begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten gilt sogar eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen und dem Mieter eine Überlegungsfrist einräumen.
So funktioniert die Berechnung
Unser Rechner prüft zunächst, ob die Wartefrist von mindestens 15 Monaten seit der letzten Erhöhung eingehalten ist. Anschliessend wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der Quadratmeterzahl berechnet und mit der aktuellen Kaltmiete verglichen. Die Erhöhung ist durch zwei Grenzen beschränkt: Sie darf weder die Vergleichsmiete überschreiten noch die Kappungsgrenze verletzen. Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die maximal zulässige neue Miete.
Vergleichsmiete und Mietspiegel
Die ortsübliche Vergleichsmiete spiegelt die üblichen Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde wider. Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel, der als Grundlage für Mieterhöhungen dient. Bei der Bestimmung der Vergleichsmiete werden Faktoren wie Lage, Grösse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung berücksichtigt. Liegt die aktuelle Miete bereits auf oder über der Vergleichsmiete, ist keine Erhöhung möglich.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Sie wirkt sich vor allem bei Neuvermietungen aus, beeinflusst aber auch bestehende Mietverhältnisse, da die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Ob ein Gebiet als angespannter Wohnungsmarkt gilt, wird von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung festgelegt. Typischerweise sind Grossstädte und beliebte Universitätsstädte betroffen.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss