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Summatio

Mieterhöhungsrechner

Berechne die maximal zulässige Mieterhöhung nach dem deutschen Mietrecht. Mit Kappungsgrenze, Vergleichsmiete und Mietpreisbremse.

EUR
m\u00B2
Monaten

Nein

Maximal zulässige Miete

840,00 €

Erhöhung um 40,00 € möglich.

Vergleichsmiete absolut
840,00 €
Kappungsgrenze (20%)
20,00 €
Max. Erhöhung
5.0 %

Mieterhöhung im deutschen Mietrecht

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen durch klare gesetzliche Regelungen. Eine Mieterhöhung ist nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig und unterliegt der sogenannten Kappungsgrenze. Diese begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In angespannten Wohnungsmärkten gilt sogar eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen und dem Mieter eine Überlegungsfrist einräumen.

So funktioniert die Berechnung

Unser Rechner prüft zunächst, ob die Wartefrist von mindestens 15 Monaten seit der letzten Erhöhung eingehalten ist. Anschliessend wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der Quadratmeterzahl berechnet und mit der aktuellen Kaltmiete verglichen. Die Erhöhung ist durch zwei Grenzen beschränkt: Sie darf weder die Vergleichsmiete überschreiten noch die Kappungsgrenze verletzen. Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die maximal zulässige neue Miete.

Vergleichsmiete und Mietspiegel

Die ortsübliche Vergleichsmiete spiegelt die üblichen Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde wider. Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel, der als Grundlage für Mieterhöhungen dient. Bei der Bestimmung der Vergleichsmiete werden Faktoren wie Lage, Grösse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung berücksichtigt. Liegt die aktuelle Miete bereits auf oder über der Vergleichsmiete, ist keine Erhöhung möglich.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Sie wirkt sich vor allem bei Neuvermietungen aus, beeinflusst aber auch bestehende Mietverhältnisse, da die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Ob ein Gebiet als angespannter Wohnungsmarkt gilt, wird von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung festgelegt. Typischerweise sind Grossstädte und beliebte Universitätsstädte betroffen.

Häufig gestellte Fragen

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erhöhen. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Zudem muss die Erhöhung schriftlich begründet werden, zum Beispiel durch Verweis auf den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt werden. Die Kappungsgrenze gilt unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete liegt.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den üblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde. Sie wird häufig im qualifizierten Mietspiegel der Stadt ausgewiesen. Bei der Bestimmung werden Lage, Grösse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung berücksichtigt. Die Miete darf nur bis zur Höhe der Vergleichsmiete erhöht werden.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nicht bei Neubauten oder nach umfassender Modernisierung. Die Mietpreisbremse beeinflusst indirekt auch die Höhe möglicher Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis.
Der Mieter hat eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernachsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Er ist nur verpflichtet zuzustimmen, wenn die Erhöhung formell korrekt ist und die gesetzlichen Grenzen einhält. Bei unberechtigten Erhöhungen kann der Mieter die Zustimmung verweigern. Der Vermieter muss dann gegebenenfalls auf Zustimmung klagen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss