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Summatio

Mietpreisbremse-Rechner

Prüfe, ob deine Miete die Mietpreisbremse einhält. Berechne die maximal zulässige Miete anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete.

EUR/m\u00B2
m\u00B2

Ja, angespannter Wohnungsmarkt

Maximal zulässige Miete

924,00 €

Miete überschreitet die Mietpreisbremse um 26,00 €

Vergleichsmiete gesamt
840,00 €
Zuschlag (10%)
84,00 €
Maximal zulässig
924,00 €
Aktuelle Miete
950,00 €

Mietpreisbremse in Deutschland

Die Mietpreisbremse ist ein zentrales Instrument des deutschen Mietrechts zum Schutz vor überhöht hohen Mieten bei Neuvermietungen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So soll sichergestellt werden, dass Wohnen in beliebten Städten und Regionen bezahlbar bleibt.

So funktioniert der Rechner

Gib die ortsübliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter, die Wohnfläche und deine aktuelle Miete ein. Der Rechner ermittelt die maximal zulässige Miete und zeigt an, ob deine Miete die Grenze einhält oder überschreitet. Bei einer Überschreitung wird der zu viel gezahlte Betrag angezeigt, den du grundsätzlich zurückfordern kannst.

Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Die ortsübliche Vergleichsmiete findest du im Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Städte bieten einen qualifizierten Mietspiegel online an. Alternativ kannst du Auskunft beim Mieterverein oder der Stadtverwaltung einholen. Bei der Bestimmung werden Lage, Grösse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung berücksichtigt.

Rechte bei zu hoher Miete

Stellt sich heraus, dass die Miete die Mietpreisbremse überschreitet, hat der Mieter das Recht, den Vermieter schriftlich zu rügen. Ab dem Zugang der qualifizierten Rüge kann der überzahlte Betrag zurückgefordert werden. Es ist ratsam, sich zuvor rechtlich beraten zu lassen, um die Rüge korrekt zu formulieren und die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Miete darf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung wurde eingeführt, um den starken Anstieg der Mieten in Grossstädten und beliebten Regionen einzudämmen.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen wurden. Typischerweise betrifft dies Grossstädte wie Berlin, München, Hamburg und Frankfurt sowie beliebte Universitätsstädte. Die genauen Gebiete variieren je nach Bundesland.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden. Ebenso ausgenommen sind Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Auch wenn der Vormieter bereits eine Miete über der Grenze gezahlt hat, darf diese Miete beibehalten werden.
Wenn die Miete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet, kann der Mieter den Vermieter schriftlich rügen. Ab dem Zeitpunkt der Rüge kann der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich, eine qualifizierte Rüge mit Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu versenden und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss