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Summatio

Mieterhöhungsrechner

Berechne die maximal zulässige Mieterhöhung nach dem deutschen Mietrecht. Mit Kappungsgrenze, Vergleichsmiete und Mietpreisbremse.

EUR
m\u00B2
Monaten

Nein

Maximal zulässige Miete

840,00 €

Erhöhung um 40,00 € moeglich.

Vergleichsmiete absolut
840,00 €
Kappungsgrenze (20%)
20,00 €
Max. Erhöhung
5.0 %

Mieterhöhung im deutschen Mietrecht

Das deutsche Mietrecht schuetzt Mieter vor ueberzogenen Mieterhöhungen durch klare gesetzliche Regelungen. Eine Mieterhöhung ist nur bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete zulässig und unterliegt der sogenannten Kappungsgrenze. Diese begrenzt die Erhöhung auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In angespannten Wohnungsmaerkten gilt sogar eine verschaerfte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begruenden und dem Mieter eine Ueberlegungsfrist einraeumen.

So funktioniert die Berechnung

Unser Rechner prueft zunächst, ob die Wartefrist von mindestens 15 Monaten seit der letzten Erhöhung eingehalten ist. Anschliessend wird die ortsuebliche Vergleichsmiete anhand der Quadratmeterzahl berechnet und mit der aktuellen Kaltmiete verglichen. Die Erhöhung ist durch zwei Grenzen beschraenkt: Sie darf weder die Vergleichsmiete ueberschreiten noch die Kappungsgrenze verletzen. Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die maximal zulässige neue Miete.

Vergleichsmiete und Mietspiegel

Die ortsuebliche Vergleichsmiete spiegelt die ueblichen Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde wider. Viele Staedte veroeffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel, der als Grundlage für Mieterhöhungen dient. Bei der Bestimmung der Vergleichsmiete werden Faktoren wie Lage, Groesse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung beruecksichtigt. Liegt die aktuelle Miete bereits auf oder über der Vergleichsmiete, ist keine Erhöhung moeglich.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze

Die Mietpreisbremse wurde eingefuehrt, um den Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Sie wirkt sich vor allem bei Neuvermietungen aus, beeinflusst aber auch bestehende Mietverhaeltnisse, da die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Ob ein Gebiet als angespannter Wohnungsmarkt gilt, wird von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung festgelegt. Typischerweise sind Grossstaedte und beliebte Universitaetsstaedte betroffen.

Häufig gestellte Fragen

Der Vermieter darf die Miete fruehestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erhöhen. Zwischen zwei Erhöhungen muessen mindestens 12 Monate liegen. Zudem muss die Erhöhung schriftlich begruendet werden, zum Beispiel durch Verweis auf den Mietspiegel, ein Sachverstaendigengutachten oder Vergleichswohnungen.
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt werden. Die Kappungsgrenze gilt unabhaengig davon, wie hoch die ortsuebliche Vergleichsmiete liegt.
Die ortsuebliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den ueblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde. Sie wird häufig im qualifizierten Mietspiegel der Stadt ausgewiesen. Bei der Bestimmung werden Lage, Groesse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung beruecksichtigt. Die Miete darf nur bis zur Höhe der Vergleichsmiete erhoeht werden.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsueblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nicht bei Neubauten oder nach umfassender Modernisierung. Die Mietpreisbremse beeinflusst indirekt auch die Höhe moeglicher Mieterhöhungen im laufenden Mietverhaeltnis.
Der Mieter hat eine Ueberlegungsfrist bis zum Ende des uebernachsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Er ist nur verpflichtet zuzustimmen, wenn die Erhöhung formell korrekt ist und die gesetzlichen Grenzen einhaelt. Bei unberechtigten Erhöhungen kann der Mieter die Zustimmung verweigern. Der Vermieter muss dann gegebenenfalls auf Zustimmung klagen.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss