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Summatio

Nebenkostenrechner 2026

Berechne die Nebenkostenabrechnung für deine Mietwohnung: Umlagefaehige Betriebskosten, Mieteranteil und Nachzahlung oder Guthaben.

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Kostenpositionen (EUR/Jahr gesamt)

Umlagefaehige Kosten

Nicht umlagefaehige Kosten

Umlage für Mieter/Jahr

1.232,50 €

Umlage/Monat

102,71 €

Gesamtkosten Gebäude

6.130,00 €

Umlagefaehig

4.930,00 €

Nicht umlagefaehig

1.200,00 €

Guthaben: 1.767,50 €

Wasserversorgung
100,00 €
Entwaeserung
75,00 €
Heizkosten
300,00 €
Warmwasser
100,00 €
Muellabfuhr
62,50 €
Strassenreinigung
20,00 €
Gebaeudereinigung
75,00 €
Gartenpflege
50,00 €
Allgemeinbeleuchtung
25,00 €
Schornsteinfeger
20,00 €
Gebaeudeversicherung
125,00 €
Hauswart
150,00 €
Antenne/Kabel
30,00 €
Grundsteuer
100,00 €
Umlage Mieter/Jahr
1.232,50 €

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Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, umfassen alle laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen. In Deutschland regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV), welche Kosten der Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Dazu gehoeren unter anderem die Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege und Versicherungen. Nicht umlagefaehig sind hingegen Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen, die der Vermieter selbst tragen muss.

Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter erstellt einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung, in der die tatsaechlich angefallenen Betriebskosten den geleisteten Vorauszahlungen des Mieters gegenuebergestellt werden. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Verspaetete Abrechnungen können dazu fuehren, dass der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen kann. Der Mieter hat das Recht, die Belege einzusehen und die Abrechnung zu pruefen.

Umlageschluessel und Verteilung

Die Verteilung der Nebenkosten auf die einzelnen Mieter erfolgt anhand eines Umlageschluessels. Der häufigste Schluessel ist der Flaechenanteil: Die Wohnfläche einer Einheit wird ins Verhaeltnis zur Gesamtwohnfläche gesetzt. Bei Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50% und hoechstens 70% der Kosten verbrauchsabhaengig abgerechnet werden muessen. Weitere moegliche Umlageschluessel sind die Anzahl der Personen im Haushalt oder ein Einheitenschluessel.

Tipps zur Senkung der Nebenkosten

Als Mieter kannst du deine Nebenkosten reduzieren, indem du bewusst Energie und Wasser sparst. Richtiges Lueften und Heizen senkt die Heizkosten erheblich. Pruefe jede Nebenkostenabrechnung sorgfaeltig auf Fehler und achte darauf, dass nur umlagefaehige Kosten abgerechnet werden. Als Vermieter lohnt sich die Investition in energieeffiziente Heizanlagen und eine gute Gebäudedämmung, um die Betriebskosten langfristig zu senken und die Attraktivitaet der Immobilie zu steigern.

Häufig gestellte Fragen

Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) sind die laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung eines Gebäudes entstehen. Dazu gehoeren unter anderem Heizkosten, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Die umlagefaehigen Nebenkosten können vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, waehrend nicht umlagefaehige Kosten (z.B. Verwaltung und Instandhaltung) vom Vermieter selbst getragen werden muessen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden duerfen. Dazu gehoeren: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel und sonstige Betriebskosten. Nicht umlagefaehig sind Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen.
Der Mieteranteil wird in der Regel nach dem Flaechenanteil berechnet. Die Wohnfläche der Mietwohnung wird ins Verhaeltnis zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes gesetzt. Bei einer 70-m2-Wohnung in einem Gebäude mit 280 m2 Gesamtflaeche beträgt der Anteil 25%. Für Heizung und Warmwasser gelten besondere Regelungen: Mindestens 50% muessen verbrauchsabhaengig abgerechnet werden.
Uebersteigen die tatsaechlichen Nebenkosten die geleisteten Vorauszahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Umgekehrt erhaelt der Mieter ein Guthaben zurück, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsaechlichen Kosten. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen.
Laut dem Deutschen Mieterbund liegen die durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland bei etwa 2,20 bis 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei einer 70-m2-Wohnung bedeutet das monatliche Nebenkosten von etwa 154 bis 210 Euro. Die tatsaechlichen Kosten variieren jedoch stark je nach Region, Gebäudezustand, Energieeffizienz und individuellem Verbrauch.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss