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Summatio

Nebenkostenrechner 2026

Berechne die Nebenkostenabrechnung für deine Mietwohnung: Umlagefähige Betriebskosten, Mieteranteil und Nachzahlung oder Guthaben.

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Kostenpositionen (EUR/Jahr gesamt)

Umlagefähige Kosten

Nicht umlagefähige Kosten

Umlage für Mieter/Jahr

1.232,50 €

Umlage/Monat

102,71 €

Gesamtkosten Gebäude

6.130,00 €

Umlagefähig

4.930,00 €

Nicht umlagefähig

1.200,00 €

Guthaben: 1.767,50 €

Wasserversorgung
100,00 €
Entwaeserung
75,00 €
Heizkosten
300,00 €
Warmwasser
100,00 €
Muellabfuhr
62,50 €
Strassenreinigung
20,00 €
Gebaeudereinigung
75,00 €
Gartenpflege
50,00 €
Allgemeinbeleuchtung
25,00 €
Schornsteinfeger
20,00 €
Gebaeudeversicherung
125,00 €
Hauswart
150,00 €
Antenne/Kabel
30,00 €
Grundsteuer
100,00 €
Umlage Mieter/Jahr
1.232,50 €

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Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, umfassen alle laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen. In Deutschland regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV), welche Kosten der Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege und Versicherungen. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen, die der Vermieter selbst tragen muss.

Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter erstellt einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Betriebskosten den geleisteten Vorauszahlungen des Mieters gegenübergestellt werden. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Verspätete Abrechnungen können dazu führen, dass der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen kann. Der Mieter hat das Recht, die Belege einzusehen und die Abrechnung zu prüfen.

Umlageschlüssel und Verteilung

Die Verteilung der Nebenkosten auf die einzelnen Mieter erfolgt anhand eines Umlageschlüssels. Der häufigste Schlüssel ist der Flächenanteil: Die Wohnfläche einer Einheit wird ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche gesetzt. Bei Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50% und höchstens 70% der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Weitere mögliche Umlageschlüssel sind die Anzahl der Personen im Haushalt oder ein Einheitenschlüssel.

Tipps zur Senkung der Nebenkosten

Als Mieter kannst du deine Nebenkosten reduzieren, indem du bewusst Energie und Wasser sparst. Richtiges Lüften und Heizen senkt die Heizkosten erheblich. Prüfe jede Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf Fehler und achte darauf, dass nur umlagefähige Kosten abgerechnet werden. Als Vermieter lohnt sich die Investition in energieeffiziente Heizanlagen und eine gute Gebäudedämmung, um die Betriebskosten langfristig zu senken und die Attraktivität der Immobilie zu steigern.

Häufig gestellte Fragen

Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) sind die laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören unter anderem Heizkosten, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Die umlagefähigen Nebenkosten können vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, während nicht umlagefähige Kosten (z.B. Verwaltung und Instandhaltung) vom Vermieter selbst getragen werden müssen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel und sonstige Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen.
Der Mieteranteil wird in der Regel nach dem Flächenanteil berechnet. Die Wohnfläche der Mietwohnung wird ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes gesetzt. Bei einer 70-m2-Wohnung in einem Gebäude mit 280 m2 Gesamtfläche beträgt der Anteil 25%. Für Heizung und Warmwasser gelten besondere Regelungen: Mindestens 50% müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Übersteigen die tatsächlichen Nebenkosten die geleisteten Vorauszahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Umgekehrt erhält der Mieter ein Guthaben zurück, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen.
Laut dem Deutschen Mieterbund liegen die durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland bei etwa 2,20 bis 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei einer 70-m2-Wohnung bedeutet das monatliche Nebenkosten von etwa 154 bis 210 Euro. Die tatsächlichen Kosten variieren jedoch stark je nach Region, Gebäudezustand, Energieeffizienz und individuellem Verbrauch.

Alle Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit. Nutzung auf eigene Verantwortung. Vollstaendiger Haftungsausschluss